Die Finanzkommission (FIKO) berät und unterstützt die Kirchenpflege und den Finanzverwalter in finanziellen Fragen.
Aufgaben
Zu den gesetzliche Pflichten gehören die Rechnungsprüfung, die Prüfung allfälliger Kreditabrechnungen, die Berichterstattung und Antragstellung an die Kirchgemeindeversammlung sowie die Stellungnahme zum Budget. Anhand von Stichproben prüft sie die Jahresrechnung und beurteilt die Arbeit des Finanzverwalters. Erkenntnisse fliessen in den jährlich verfassten Revisionsbericht ein
Wahl und Zusammensetzung
Sie besteht aus 3 Mitgliedern und wird an der Urne demokratisch für jeweils 4 Jahre gewählt.