Wir von der Kirchenpflege sind das Sprachrohr unserer Kirchgemeinde und Mitglieder.
Wir sind das leitende und vollziehende Organ. Wir vertreten die Kirchgemeinde nach Innen und nach Aussen. In unsere Zuständigkeit fallen unter anderem folgende Aufgaben:
Einberufung der Kirchgemeindeversammlung (KGV)
Vollzug der an der KGV gefassten Beschlüsse
Anordnung von Wahlen
Anstellung der Mitarbeitenden für die Seelsorge
Aufsicht über den Finanzhaushalt
Verwaltung des Kirchgemeindevermögen
Unterhalt der Gebäulichkeiten sowie des Inventars
Die aktuelle Kirchenpflege besteht aus 5 Mitgliedern: